Tore


Als Tore bezeichnet man die beweglichen Abschlüsse eines Areals. Diese bilden einen

kontrollierten Zugang zu einer Einfriedung, Eingrenzung oder Terrain.

Tore unterscheidet man nach den Anwendungsgebieten und untergliedert in reine

Personenkontrollen (Zugang) oder kombinierte Fahrzeug-/ Personen- Kontrollen (Zufahrt).

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal findet man in der Art der Betätigung des Tores.

Es gibt handbetätigte und kraftbetätigte Tore.

 

Man unterscheidet folgende Torarten:

 

Zugang zur Personen-Kontrolle / oder -vereinzelung

  • Türen
  • Drehkreuze
  • Drehsperren

 

Zufahrt zur kombinierten Personen /Kfz-Kontrolle / oder -vereinzelung:

  • Drehflügeltore
  • Roll- od. Schiebetore
  • Senktore
  • Falttore
  • Schranken
  • Polleranlagen

 

Die Auswahl eines Tortypes richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Bauliche Gegebenheiten
  • Frequenz der Selektierung
  • Personen oder Fahrzeug oder kombinierte Kontrolle
  • Sicherheitsgrad