Zäune



Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Terrains, das nur durch

ein Tor betretbar ist. Der Begriff wird im Speziellen für die Umfriedung, die Abgrenzung

eines Areals durch einen Zaun, einer freistehenden Mauer oder einer Hecke genutzt. 

 

Im Wesentlichen werden durch Abgrenzungen von Arealen zwei Unterscheidungen vorgenommen:

  • der Schutz außerhalb der Einfriedung (gilt für Straf- und Maßregelvollzug)
  • der Schutz innerhalb der Einfriedung ist vielfältiger und kann die Markierung von Eigentum, dem Schutz der Gesundheit aber auch von Sicherheitsbereichen außerordentlicher Gesetzmäßigkeit bedeuten (z.Bp.Flughäfen, Botschaften oder Militärische Einrichtungen)

 

Dementsprechend kommen heute folgende Zaunarten zum Einsatz:

  • Drahtgeflechtzäune
  • Knotengeflechtzäune
  • Holzzäune
  • punktgeschweißte Stabgitterzäune
  • Streckmetallzäune
  • Frontgitter- und Staketenzäune

Eine weitere Unterscheidung erfolgt im Grad der Sicherheit oder der Nutzung:

  • Standardzäune / Ordnungszäune
  • Sport- und Ballfangzäune / Trennzäune / Absturzsicherungen
  • Sicherheitszäune / Mauerkronen- und Dachkantensicherungen

 

Sicherheitszäune definieren sich in der Regel über Zusatzfunktionen an Standard- und

Ordnungszäunen wie:

  • teilweise modifizierte oder kombinierte Standardbeplankungen (höhere Drahtstärken, engere Masche)
  • Übersteigschutz aus Stachel- oder Natodraht, überstehenden Spitzen, flexiblen Biegekanten (gerade, ein- oder beidseitig abgewinkelt)
  • Unterkriechsicherung / Aufwuchssperre (eingelassene Beplankung, Platten, Borden, Streifenfundamente)
  • zusätzliche Detektion (Körperschall / Neigung oder Ruhestromüberwachung)
  • besondere Anordnung der Zäune zu angrenzenden Bauteilen 
  • besondere Ausbildungen von Ecken und Anschlüssen
  • Zaunhöhe (Mindesthöhe 2,0 m)
  • demontagesichere Verbindungselemente und Zubehörteile

 

Bei der Auswahl des richtigen Zaunes sind folgende Richtlinien zu beachten:

  • ICAO-Norm regelt international die Sicherheit an Flughäfen
  • LuftSiG und länderspezifische Regelungen an Flughäfen
  • BfR bestimmt die Art der Einfriedung f. Behörden und militär. Einrichtungen
  • DFB-Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen 
  • FiA-Richtlinie für den Bau von Rennstrecken und deren Sicherheit 
  • JVA/MRV-länderspezifische Richtlinien für den Straf- und Maßregelvollzug
  • WSchZR Wildschutzzaunrichtlinie regelt die Anordnung und Art von Zäunen an Bundesstraßen